Auf Grund verschiedener Krankheiten kann es bei Beamten oder Soldaten dazu kommen, dass sie ihren Job nicht mehr ordnungsgemäß ausführen können. Dann spricht man von einer Dienstunfähigkeit. Hierbei gilt es aber zu unterscheiden, dass eine Arbeitsunfähigkeit nicht gleichzusetzen ist.

Weiterhin sind die Leistungsansprüche der Beamten unterschiedlich. So haben Beamte auf Probe und auf Widerruf keinen Leistungsanspruch. Sollte es zu einer Dienstunfähigkeit (DU) kommen, werden beide aus dem Dienst entlassen und gesetzlich nachversichert. Von nun an, erhalten sie die gleichen Rentenansprüche wie bei Nicht-Beamten.

Was sagen die Gesetze?

Nach dem $44 des BBG (Bundesbeamtengesetz) ist „Dienstunfähigkeit“ ein geregelter Begriff. Demnach liegt eine DU erst vor, wenn der Betroffene auf Grund des körperlichen oder geistigen Zustandes dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine dienstlichen Pflichten zu erfüllen.

Weiterhin gibt es die „Begrenzte Dienstunfähigkeit“, hier ist der Beamte noch in der Lage die Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit zu erfüllen. Fast ähnlich sind die Soldatengesetze geregelt. Dies ist im $44 Abs. 3 SG nachzulesen.

Die richtige Versicherung kann helfen

Um nach einem Unfall oder einem Schicksalsschlag nicht ganz ohne Einkommen zu stehen, kann man sich gegen die DU privat versichern. Wie bei einer Arbeitsunfähigkeits-Versicherung, gibt es einige verschiedene Anbieter die gut verglichen werden müssen.

Um auf die einzelnen individuellen Ansprüche eingehen zu können, kann man sich auch Berater nach Hause kommen lassen. So ist man sich sicher, genau die richtige Versicherung für sich persönlich abzuschließen.

Dienst- oder Berufsunfähig?

Der Dienstherr kann einen Beamten schon nach 3 Monaten wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzen. Der Prognosezeitraum bei einer Berufsunfähigkeit liegt bei mindestens 6 Monaten. Somit sollte man darauf achten, dass man bei der Versicherung ebenfalls eine DU-Klausel mit einbaut.

Ohne diese Klausel, kann es passieren dass die Versicherung nicht eingreift, sollte sich der Ruhestand vor den vertraglich gebundenen sechs Monate einstellen. Hier helfen Online-Vergleiche, welche mehrere Anbieter vergleichen und sich der Betroffene schnell und einfach informieren kann.

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